Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) vom 17. Dezember 2014, zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 18. Dez. 2018. Der Verein Autismus Stuttgart e.V. ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites und mobilen Anwendungen des Vereins Autismus Stuttgart e.V.. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die anderen Websites und mobilen Apps des Vereins Autismus Stuttgart e.V., auch nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.
Alle Webseiten und mobilen Anwendungen im Anwendungsbereich sind mit §10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar; Ausnahmen siehe folgender Abschnitt.
Für Startseiten, Formulare und Login-Seiten wurde ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt.
Es gibt zurzeit keine Ausnahmen.
Diese Erklärung wurde am XX.XX.2024 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung, die am XX.XX.2024 durchgeführt wurde. Diese Erklärung wurde zuletzt am XX.XX.2024 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns über unser „Barriere melden“ Formular kontaktieren oder sprechen Sie gerne direkt unsere verantwortliche Kontaktperson an: Autismus Stuttgart e.V., Flößerstr. 60-1, 74321 Bietigheim-Bissingen, vertreten durch den Vorsitzenden Thomas Bartenstein, Telefon 07142-53998, E-Mail autiservice@gmail.com.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail (autiservice@gmail.com) an den Verein Autismus Stuttgart e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls der Verein Autismus Stuttgart e.V. nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Simone Fischer. Tel. 0711/279-3366. Email: Poststelle@bfbmb.bwl.de. Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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Nutzer von Tastaturbedienung (z.B. Screenreader) können eine Anleitung zur Tastaturbedienung finden, um Informationen zur Steuerung des Menüs zu erhalten.