Schulbegleitung ist ein bewährtes Hilfsmittel, um den Schulerfolg zu ermöglichen. Für die Kosten kommt normalerweise das zuständige Sozialamt/Jugendamt auf.
Voraussetzung ist eine eindeutige Diagnose und ein Bedarf. Lehrerinnen sprechen die Eltern an. Auch Eltern können und müssen aktiv werden. Von selbst entstehen keine Hilfen.
Die Bedürftigkeit wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen, den Lehrerinnen, dem Sozialamtsvertreter und den Eltern ermittelt. Dies ist der „Runde Tisch“.
Jeder Fall ist anders:
Eine geeignete Person zu finden ist nicht einfach. Es gibt Vereine, die sich auf die Bereitstellung von Schulbegleitern spezialisiert haben.
Bei Prüfungen (Schulabschluss) entstehen oft Unklarheiten über zulässige Hilfsmittel. Schon die Hilfe einer Schulbegleitung kann dabei in Frage gestellt werden. Es ist wichtig, früh die bewährten Hilfen zu dokumentieren und am besten schon ein Jahr im Voraus Absprachen anzubahnen.